Häufige Fragen zur ASP-Konformität
ASP-Konformität bedeutet, dass ein Schweinehaltungsbetrieb festgelegte bauliche und organisatorische Biosicherheitsanforderungen erfüllt, um die Einschleppung und Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.
Im Tierseuchenfall dient die Zertifizierung den kantonalen Behörden als Grundlage für Entscheide – zum Beispiel, ob Tiertransporte weiterhin bewilligt werden können. ASP-konforme Betriebe sind dadurch besser auf einen Ausbruch vorbereitet und haben günstigere Voraussetzungen für Tierhaltung und Tierverkehr.
Die Schweiz ist bisher frei von Afrikanischer Schweinepest. Das Risiko einer Einschleppung wird jedoch als hoch eingeschätzt.
Die ASP-Konformität gilt für alle Schweinehaltungen in der Schweiz, von professionellen Zucht- und Mastbetrieben über Freilandhaltungen bis zu Klein- und Hobbyhaltungen.
Stufe 1 gilt für Friedenszeiten und umfasst insbesondere bauliche und organisatorische Biosicherheitsmassnahmen. Die 2 Betriebsbesuche durch einen speziell geschulten Tierarzt (VTA oder Gesundheitsdienst) für Stufe 1 müssen bereits zu ‘Friedenszeiten’ umgesetzt werden.
Stufe 2 wird erst im Tierseuchenfall relevant und enthält zusätzliche Vorgaben zum Tierverkehr und diagnostische Abklärungen.
Nein. Die Veröffentlichung der Anforderungen bedeutet noch nicht den Start der Zertifizierung. Über den offiziellen Beginn wird separat informiert. Wir gehen aktuell von Anfang 2027 aus.
Auf der SUISAG-Website wird aktuell eine Warteliste für Betriebe, die bereits die Bedingungen erfüllen, angeboten. Sobald die Zertifizierung beginnt, werden die Betriebe der Reihenfolge nach kontaktiert.
Nein. Die Zertifizierung dient ausschliesslich der Überprüfung und Bestätigung der Anforderungen. Eine Beratung kann bei Bedarf separat in Anspruch genommen werden. Bei Fragen kannst du dich jederzeit beim SGD melden. Wir helfen dir gerne weiter.

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