Entscheidend ist, ob der Betrieb gesperrt ist oder andere behördliche Einschränkungen gelten. Ohne behördliche Einschränkung ist der Verkauf grundsätzlich möglich. Die Tiere müssen aber gesund und unauffällig sein. Der Tierverkehr muss vollständig dokumentiert, gemeldet werden (Agate) und die Biosicherheit beim Verladen und Transport eingehalten werden. Hustende Tiere dürfen nicht transportiert werden.