Das hängt davon ab, ob für den Herkunfts- oder Zielbetrieb eine behördliche Einschränkung gilt.
Tiere aus einem gesperrten Betrieb dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung verstellt werden. Dasselbe gilt auch für die Einstallung in gesperrte Betriebe.
Sind beide Betriebe nicht von einer Sperre betroffen, ist das Einstallen uneingeschränkt möglich.
Hustende Tiere dürfen nicht transportiert werden.

