Ja. Trotz erfolgreicher Flächensanierung kann in einem Schweinebestand Husten auftreten. Häufig handelt es sich um Influenza (Grippe), aber bei Husten besteht auch immer Verdacht auf die meldepflichtigen Krankheiten EP/APP. Die Tierseuchenverordnung (Art. 61) fordert von Dir als Tierhalter oder -Betreuer, dass Du unverzüglich eine (Husten-)Meldung an einen Tierarzt machst (SUISAG-Richtlinie 3.11 Schweine-Influenza – «Grippe»: SUISAG-SGD-Tierarzt oder Bestandstierarzt).
Sorge ausserdem dafür, dass deine Schweine frühestens sieben Tage nach Abklingen der Symptome (z.B. Husten) auf einen anderen Betrieb oder zur Schlachtung transportiert werden (SUISAG-Richtlinie 3.11 Schweine-Influenza – «Grippe»). Dies verhindert eine Krankheits-Verschleppung in andere Betriebe.