Der Kanton nimmt direkt Kontakt auf, wenn ein Betrieb abgeklärt werden muss, Proben nötig sind, oder Massnahmen angeordnet werden. Hier priorisiert der Kanton abhängig von der Gefahrenlage. Zunächst wurde der betroffene Ring abgeklärt und informiert, im Anschluss Mastbetriebe, die Tiere aus dem Ring erhalten haben. Im Anschluss wurden die Betriebe im Umkreis der gesperrten Betriebe informiert. Allgemeine Informationen wurden und werden über Medienmitteilungen und die Branchenkanäle verbreitet. Wir verstehen, dass sich viele Betriebe eine direkte Information wünschen. Darum ergänzt SUISAG die behördlichen Meldungen mit verständlichen Praxisinformationen. Die SGD-Mitarbeitenden geben zudem gerne Auskunft und wir beraten euch bei individuellen Fragen.