ASP-Konformität bedeutet, dass ein Schweinehaltungsbetrieb festgelegte bauliche und organisatorische Biosicherheitsanforderungen erfüllt, um die Einschleppung und Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.

Im Tierseuchenfall dient die Zertifizierung den kantonalen Behörden als Grundlage für Entscheide – zum Beispiel, ob Tiertransporte weiterhin bewilligt werden können. ASP-konforme Betriebe sind dadurch besser auf einen Ausbruch vorbereitet und haben günstigere Voraussetzungen für Tierhaltung und Tierverkehr.