Betriebseintritt von Besuchern in Schweineställe
Der Schweizerische Schweinegesundheitsdienst SGD erlaubt Besuchern den Eintritt in einen Schweinestall nur, wenn sich diejenige Person seit mindestens 48 Stunden in der Schweiz aufhält und in dieser Zeit keinen Kontakt zu Schweinen hatte. Jeder Besucher muss dies einzeln und schriftlich bestätigen.
Die Vorlage, die Sie für Ihren Betrieb nutzen können, finden Sie auf suisag.ch in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch.