SuisKlein
Für kleine Mastbetriebe und Alpbetriebe
Reine Mastbetriebe mit maximal 60 Mastplätzen oder maximal 200 geschlachteten Schweinen pro Jahr und Alpbetriebe haben die Möglichkeit am Spezialprogramm SuisKlein teilzunehmen.
Die tierärztliche Überwachung wird dabei über den Bestandestierarzt (TAM-Besuch, ordentliche Bestandesbetreuung) sichergestellt. Jeder Betrieb wird mindestens einmal alle vier Jahre zusätzlich durch QM-Schweizer Fleisch oder die Labels in Bezug auf die Einhaltung der Richtlinie SuisKlein kontrolliert.
Die Behandlungs- und Abgangsdaten für SuisKlein können wahlweise im elektronischen Behandlungsjournal EBJ (analog SuisSano) als auch händisch erfasst und dem Gesundheitsdienst übermittelt werden.
Die EBJ-Einträge der Betriebe werden automatisch ausgewertet und durch die Gesundheitsdienste plausibilisiert. Bei Problemen greifen obligatorisch die Mahn- /Interventionsmassnahmen. Allfällige Mahn-/Interventionsmassnahmen sind kostenpflichtig.
Betriebe mit max. 10 Sauen sind von der Teilnahme SuisSano-Gesundheitsprogramm befreit. Die Ferkel solcher Betriebe können in einen Mastbetrieb mit dem Status SuisKlein geliefert werden. Eine Lieferung in einen am SuisSano-Gesundheitsprogramm teilnehmenden Mastbetrieb ist nicht möglich.
Kontakte für weitere Auskünfte für Betriebe mit maximal 10 Sauen damit die Zertifizierung der Schweine weiterhin garantiert ist: