Import lebender Hausschweine in die Schweiz – good veterinary practice
Das vorliegende Dokument gilt als Empfehlung der Fachkommission SGD zum Import von lebenden Schweinen in die Schweiz unabhängig vom Exportland. Die Empfehlungen verstehen sich als Ergänzung zu den gesetzlichen Grundlagen beim Import von Schweinen in die Schweiz und richten sich an die Importeure von lebenden Schweinen. Grundsätzlich ist der Import lebender Hausschweine in die Schweiz erlaubt und für den Import aus der europäischen Union durch bilateral geltendes Recht geregelt (Richtlinie 64/432/EWG ). Auf die gesetzlichen Grundlagen wird hier nicht weiter eingegangen. Die veterinäramtliche Überwachung nach der Einfuhr erfolgt nach Weisungen des Kantonstierarztes.