Richtlinienanpassung Brachyspira hyodysenteriae / Schweinedysenterie

07.04.2021 15:18 Aktuelles

Brachyspira hyodysenteriae (B. hyo) verursachen akuten bis chronischen Durchfall, mit teilweise blutigen oder schleimigen Beimengungen. Der Erreger überlebt lange in Kot und Gülle, vor allem bei tiefen Temperaturen. Übertragen wird der Erreger einerseits über kontaminierten Kot oder Gülle. Auch Mäuse und Ratten (besonders deren Kot), aber auch Hunde, Katzen, Vögel und Fliegen, sowie Personen (Schuhe/Stiefel) und Transportfahrzeuge spielen bei der Übertragung eine Rolle. Seit 2011 gilt für Betriebe, die dem SUISAG-SGD angeschlossen sind, die Schweinedysenterie (B. hyo) als statusrelevante Krankheit. Die Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen sind in der Richtlinie 3.13 Brachyspira hyodysenteriae / Schweinedysenterie festgehalten.

Bisherige Überwachung der Betriebe
Schweine in Betrieben mit dem A-R-Status wurden jährlich zweimal mittels Kotproben auf B.hyo untersucht. Fiel eine Probe positiv aus, erhielt der Betrieb den Status I B. hyo und musste grundsätzlich saniert werden. Dies erfolgte unabhängig davon, ob Tiere mit klinischen Symptomen im Bestand sind resp. waren oder nicht. In allen anderen Betrieben war eine Beprobung nur bei Durchfällen vorgesehen, die einen Verdacht auf B. hyo vermuten liessen. Nach einem positiven Resultat (I B. hyo) oder Verdacht (Keine Einteilung) erfolgte eine Statusmutation und betroffene Betriebe mussten gemäss Richtlinien sanieren oder eine Freibeprobung durchführen. 

Anpassung der Richtlinie 3.13
Mehrfach diskutiert wurden die einschneidenden Massnahmen mit Sanierung oder Freibeprobung bei positiven Fällen mit B. hyo ohne klinische Symptome bei einer Routinebeprobung. Deshalb hat die FAK SGD beschlossen, das Thema genauer zu beleuchten und dazu Experten im In- und Ausland um ihre Einschätzung gebeten. Darauf wurde beschlossen, an der bisherigen Beprobungshäufigkeit der A-R Betriebe festzuhalten. Hingegen soll die Richtlinie hinsichtlich Massnahmen bei Klinik/ohne Klinik präzisiert werden. Die angepasste Richtlinie 3.13 wurde von der FAK-SGD am 8.12.2020 und von dem Zentralvorstand der Suisseporcs am 17.2.21 genehmigt und in Kraft gesetzt.

Wesentliche Änderungen in Kürze

  • In Mast- und Zuchtbetrieben (ohne A-R) soll nur Klinik (und Einsatz von gegen B. hyo wirksame Antibiotika) beurteilt werden, auch wenn früher ein positiver Befund auf B. hyo vorlag. Ohne Klinik wird keine Freibeprobung mehr vorgeschrieben.
  • Für Zuchtbetriebe (A-R Betriebe) wird das Monitoring beibehalten. D.h. es werden weiterhin zweimal jährlich Tupferproben auf B. hyo untersucht. Bei Erregernachweis ohne Klinik wurden die Massnahmen angepasst. Ein Schwerpunkt wird auf epidemiologische Abklärungen und Nachbeprobung (Umfang) gelegt. Verlaufen diese Abklärungen negativ kann der Betrieb weiterhin A-R Status führen. Bei Erregernachweis mit Klinik wird an den bisherigen Sanierungsmassnahmen festgehalten.

Die Details sind in den neuen Richtlinien ausgeführt und können über die Homepage der SUISAG eingesehen werden.

Alle Teilnehmer am Gesundheitsprogramm der SUISAG (SGD und SuisSano) finden ausführliche Informationen im Merkblatt «Brachyspiren – Durchfall». Die Fachinformationen zu Brachyspiren – Übertragung, Klinik bis hin zu Massnahmen (Sofortmassnahmen und Sanierung) und zur Prophylaxe wurden vom Schweinegesundheitsdienst der SUISAG erstellt. Melden Sie sich unter www.suisag.ch an. Anschliessend können Sie das Merkblatt «Brachyspiren – Durchfall» aufrufen.